Über unsere Schule
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Schutzkonzept
1. Einleitung
In der Vergangenheit wurden in der Grundschule Eichberg bereits Fälle mit grenzverletzenden Verhaltensweisen in verschiedenen Bereichen bekannt. Nicht immer sind Grenzen für jeden gleich Erkennbar und Grenzverletzungen werden individuell aufgefasst. Das oberste Ziel für dieses Schutzkonzept ist vor diesem Hintergrund, durch einheitliche Richtlinien und Handlungspläne grenzüberschreitendes Verhalten an unserer Schule zu unterbinden. So fühlen sich die Schüler:innen und alle anderen Beteiligten im Schulalltag sicher und das psychische und physische Wohlbefinden aller am Schulalltag Teilnehmenden kann bestmöglich gefördert und bewahrt werden.
Zur Klarheit werden im Folgenden die relevanten Begrifflichkeiten dieses Schutzkonzeptes definiert:
Sexuelle Grenzverletzung: Sie ist das Resultat von Unwissen oder mangelnder Sensibilisierung und finden unbeabsichtigt statt. Somit ist sie durch eine einfache Verhaltensänderung korrigierbar, ohne dass das Kind einen Schaden davonträgt.
Sexueller Übergriff: Ein sexueller Übergriff findet nicht zufällig oder aus Verstehen statt. Er ist das Resultat von persönlichen/fachlichen Defiziten oder mangelndem Respekt vor dem Gegenüber. Im schlimmsten Fall dient das Vorgehen zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs.
Sexueller Missbrauch: ein sexueller Missbrauch ist strafrechtlich relevant und beschreibt sexuelle Handlungen von Erwachsenen an oder vor Kindern. Sexueller Missbrauch geschieht mit Absicht der Befriedigung der eigenen sexuellen Bedürfnisse und Machtbedürfnisse. Dabei wird die Unwissenheit, Neugierde, Vertrauen und Anhängigkeit ausgenutzt. Das Kind wird zur Geheimhaltung verpflichtet.
Sexualisierte Gewalt:
Benutzt eine erwachsene Person eine:n ihr schutzbefohlene:n Minderjährige:n, welche:r ihr aufgrund ihrer zwischenmenschlichen Beziehung und der emotionalen und kognitiven Entwicklung nicht in der Lage ist, der Handlung frei zuzustimmen, um sexuelle oder Machtbedürfnisse auszuleben, so handelt es sich um sexualisierte Gewalt oder sexuellen Missbrauch. Geschehen Übergriffe gegen den Willen von Heranwachsenden gleichen Alters untereinander, handelt es sich um sexualisierte Peer-Gewalt. Es ist u. a. zu unterscheiden zwischen psychischer und physischer Gewalt, der Erzeugung einer sexualisierten Atmosphäre, Grenzverletzungen, sexuellem Kontakt, Misshandlungen bis hin zu Missbrauch. Das Ziel muss es sein, sexualisierte Gewalt nachhaltig und in jeder Form zu unterlassen.
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Eine Definition für Kinder: Sexuelle Gewalt ist etwas, was du nicht willst, was mit deinem Körper gemacht wird; etwas, das dir aufgezwungen wird.
2.Leitbild
Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich verbindlich am Leitbild unserer Schule. Damit sorgen wir für Transparenz und einheitliches Handeln. Das Leitbild ist für Außenstehende auf der Homepage einsehbar und bietet den Rahmen für eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit. Das Leitbild lautet wie folgt:
Unsere Schule ist ein Ort des vertrauensvollen Miteinanders.
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Wir werden gehört und dürfen mitreden.
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Wir begegnen uns offen und ehrlich.
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Wir suchen gemeinsam nach Lösungen.
aktuelle Umsetzung:
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Schulsozialarbeit
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Klassensprecher + Schülerrat
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Sozialtraining
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Vertrauensperson
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Rituale
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gemeinsame Feste & Veranstaltungen
zukünftige Umsetzung:
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Kummerkasten
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AGs (für alle Kinder)
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Klassenpaten
Wir nehmen alle in ihrer Einzigartigkeit an.
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Wir dürfen sein wie wir sind.
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Wir begegnen uns wertfrei.
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Wir akzeptieren & respektieren uns gegenseitig.
aktuelle Umsetzung:
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Sozialtraining
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freie Unterrichtsgestaltung
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Individualisierung bzw. Differenzierung
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Religions- & Türkischunterricht
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Klassenrat
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Soziales Lernen
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Sozialformen
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Classroom-Management
zukünftige Umsetzung:
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Projektwoche
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Talentbühne
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offener Anfang
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Formularbeginn
Bewegung und Gesundheit sind uns wichtig - sie machen uns stark!
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Wir achten auf die seelische Gesundheit.
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Wir fördern das Bewusstsein für gesunde Ernährung.
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Wir bewegen uns regelmäßig im Schulalltag.
aktuelle Umsetzung:
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Bewegter Unterricht/Pause
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Klasse 2000
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Schulobstprogramm
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außerunterrichtliche Veranstaltungen (Gauditurnier, Sporttage, weitere Turniere, …)
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Pausenspiele
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Förderunterricht Medienbildung
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Integration Schulsozialarbeit
zukünftige Umsetzung:
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Sport- und Bewegungs-AGs
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Bewegungsmöglichkeiten auf dem neuen Pausenhof
Alle arbeiten verlässlich zusammen.
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Wir machen unser Handeln transparent.
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Wir tauschen uns regelmäßig aus.
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Wir halten Regeln und Absprachen ein.
aktuelle Umsetzung:
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Konferenzen
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Freitagsinfo
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Stoffverteilungspläne
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Schülerrat (Infos, schwarzes Brett, …)
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Kooperation KiGa, SBBZ, SPZ
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Schulleiterrunde
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Elterngespräche / Elternabend
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runder Tisch mit Schulsozialarbeit
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Wiki
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Edupage
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externe Kooperationspartner (Musikschule, Bläserklasse, Bücherei, …)
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Methodencurriculum
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Elternkaffee
zukünftige Umsetzung:
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Klassenrat
3. Risikoanalyse
Risiken innerhalb der Schule können unterschiedliche Auffassungen von Grenzen, Konsequenzen oder Strafen darstellen. Durch diese kann es vorkommen, dass Grenzen von Kindern (auch unbeabsichtigt) überschritten werden. Hierzu zählen neben Berührungen auch verbale Äußerungen wie beispielsweise Beleidigungen oder lautes Schreien. Zu den Personengruppen, welche eine Risikogruppe darstellen, gehören externe Lehrpersonen und Bildungspartner. Diese sind nicht regulär in den Schulalltag integriert und möglicherweise nicht mit allen Regeln und Absprachen vertraut. Auch bei Praktikanten oder Ehrenamtlichen ohne pädagogischen Hintergrund, besteht eine besondere Gefahr, dass die professionelle Distanz nicht immer gewahrt wird. Ein besonders hohes Risiko bilden komplexe Situationen bei Ausflügen sowie im Sportunterricht. Beispiele in diesen Kontexten sind die Umkleidesituation (aus- und umziehen vor anderen) sowie körperliche Berührungen bei Hilfestellungen oder Partnerübungen. Ein weiteres Risiko birgt die Tatsache, dass die Türen der Schule zu den Schulzeiten offen bzw. die Räumlichkeiten der Schule auch für Außenstehende zugänglich sind.
Risiken lassen sich durch einen einheitlichen Katalog mit Konsequenzen, sowie einen angemessenen Umgangston oder auch Räumlichkeiten zum Ausweichen (in der Sporthalle) minimieren. Bevor eine Hilfestellung gegeben wird oder die Kinder körperlichen Kontakt untereinander haben, sollte immer gefragt werden, ob das Kind damit einverstanden ist. Eine Ausnahme bildet eine Situation, in der sich ein Kind ungeplant in (Lebens-) Gefahr bringt und eine spontane Hilfestellung unabdingbar ist. Diese Situation sollte jedoch unbedingt im Anschluss reflektiert werden.
Die Schulsozialarbeit hat den Auftrag, die Kinder zu stärken und zu motivieren, ihre eigenen Grenzen sowie die Grenzen anderer wahrzunehmen. Überschreitungen können von den Kindern direkt an die Schulsozialarbeit gemeldet werden. Diese wird ggf. weitere Schritte einleiten bzw. auf die Schulleitung zugehen. Um übergriffigem Verhalten seitens der Lehrperson entgegenzuwirken, hat die Schulleitung den Auftrag, auf Überforderungsanzeichen von Lehrpersonen zu reagieren und das Gespräch zur betroffenen Lehrperson zu suchen. Hier ist sie auch auf den Informationsfluss durch die übrigen Lehrpersonen angewiesen.
TäterInnentypisierung:
Es gibt nicht einen spezifischen TäterInnen Typ. Sie sind individuell und vielfältig. Häufig handeln sie jedoch sympathisch, charmant und unauffällig. Sie stammen aus allen sozialen Schichten und sozialen Statuspositionen. Oft erscheinen sie kinderlieb, leistungsfähig und sind in ein sozial funktionierendes Alltagsleben integriert. Stereotypisierte TäterInnenprofile verengen jedoch oft die Perspektiven der Fachkräfte und sind zu vermeiden.
Strategien von Tätern:
TäterInnen sind KünstlerInnen der Manipulation. Das wird unter anderem durch besondere Zuwendung, Geschenke oder besondere Erlaubnisse deutlich. Es werden andererseits aber auch permanentes Bedrängen, erpresserisches Verhalten oder Drohungen in diesem Kontext beobachtet.
Typisierung der Risikogruppe:
Zu den Risikogruppen gehören Menschen, die
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Mit dem Gefühl leben, ungeliebt zu sein, und denen Anerkennung fehlt.
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Ein geringes Selbstwertgefühl haben.
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Wenig auf ihr Frühwarnsystem hören.
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Sich nicht trauen, auf ihr Gefühl zu hören und sich nicht wichtig nehme.
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Mit einer Beeinträchtigung leben.
Informationsfluss bei Regelverstößen: Wird grenzüberschreitendes Verhalten durch eine Lehrperson bekannt, sollte die Person zuerst direkt darauf angesprochen werden. Sollte sie gesprächsbereit sein und ihr Verhalten daraufhin anpassen, sind abgesehen von einem klärenden Gespräch mit dem betroffenen Kind, keine weiteren Schritte einzuleiten. Sollte die grenzüberschreitende Person uneinsichtig reagieren, ist die Schulleitung zu informieren. Diese wird das Gespräch suchen und ggf. weitere arbeitsrechtliche Schritte in die Wege leiten. Zur Mediation sowie für die Klärung einer schwierigen Situation kann die Schulsozialarbeit hinzugezogen werde.
Die letzte Verantwortlichkeit für jegliche Grenzüberschreitungen im schulischen Kontext liegt immer bei der Schulleitung. Im Sinne eines angemessenen Ressourcenmanagements und einer Niederschwelligkeit für die Betroffenen werden die meisten Vorfälle in Abhängigkeit von der Schwere des Vorfalls über die Klassenleitungsteams, die Schulsozialarbeit und die Vertrauenslehrkräfte angesprochen und zur Klärung gebracht.
4. Verhaltenskodex
An unserer Schule wird die Intimsphäre jedes Einzelnen geschützt. Wir begegnen uns stets mit Wertschätzung und Akzeptanz gegenüber den Grenzen des Gegenübers, auch wenn diese von den eigenen abweichen. Eigene Grenzen kommunizieren wir angemessen. Wenn vom Kind explizit gewünscht, kann beim Trösten Körperkontakt in Form von Arm um das Kind legen, über den Rücken streichen zur Beruhigung eingesetzt werden. Sollte sich ein Kind einnässen/einkoten oder verletzt sein, wird ihm Hilfestellung angeboten, aber auch gerne ein Raum überlassen, wo es sich allein umziehen kann. Die Konkretisierung des Verhaltenskodex lautet wie folgt:
Konkretisierung
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Die Lehrkräfte haben nur so viel körperlichen Kontakt zu den Kindern, wie es aus pädagogischem Bedarf heraus erforderlich ist.
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Die Lehrkräfte wahren die (körperlichen) Grenzen der Kinder und überschreiten diese außerhalb pädagogischer Interventionen nicht, ohne das Kind zu fragen (es sei denn, Schutz und Sicherheit der Kinder sind in Gefahr).
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Alle Schüler:innen werden von schulischem Personal gleich behandelt. Es gibt keine Bevorzugungen.
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Vergünstigungen von schulischem Personal gegenüber Schüler:innen sind zu unterlassen.
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Sexueller Kontakt zwischen schulischem Personal und Schüler:innen ist verboten.
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Fotos und Videos dürfen nur in gegenseitigem Einvernehmen aufgenommen werden.
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Pornografisches Material ist auf dem Schulgelände / im digitalen Schulraum verboten.
Wichtig: Konsequenzen müssen IMMER mit der Tat in Verbindung stehen und möglichst schnell (bestenfalls innerhalb 20 min.) nach dem Vergehen stattfinden. Nur dann kann das Kind auch einen Lerneffekt aus der Konsequenz mitnehmen.
Das Gespräch über den Verhaltenskodex bzw. dessen Erneuerung kann im Rahmen der GLK mit allen Beteiligten, in der pädagogischen Runde (Schulleitung, Ganztagsleitung, Schulsozialarbeit) oder im Rahmen außerordentlicher Besprechungen stattfinden.
5. Verhaltensregeln
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist eine wertschätzende und vertrauensvolle Basis im Umgang zwischen schulischem Personal und Heranwachsenden. Aus diesem Grund haben wir Verhaltensregeln erarbeitet. Dadurch soll eine Orientierungs- und Handlungssicherheit gegeben werden. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln. Grenzverletzungen und Übergriffe werden im Rahmen der Beschwerdewege thematisiert und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Sichtbarkeit der Verhaltensregeln (Schulordnung) erfolgt über ein zur besseren Lesbarkeit reduziertes Plakat in den jeweiligen Unterrichtsräumen.
Die Verhaltensregeln werden in folgende Themenbereiche eingeteilt:
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Allgemeiner Umgang
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Sprache
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Kleidung
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Sportunterricht
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Kursfahrten / Klassenfahrten / Ausflüge
Allgemeiner Umgang:
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Wir sind achtsam und aufmerksam miteinander.
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Wir halten die Grenzen unserer Mitmenschen ein.
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Wir nehmen uns Zeit für Feedback und reflektieren unser Verhalten untereinander.
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Uns ist das Machtgefälle zwischen Lehrkräften und Schüler:innen jederzeit bewusst, es wird nicht missbraucht und/oder ausgenutzt. Mitarbeitende wahren jederzeit professionelle Distanz.
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Sanktionen von Lehrkräften gegenüber Schüler:innen müssen der Situation angemessen und dürfen nie bloßstellend sein.
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Sanktionen zwischen Schüler:innen sind verboten.
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Grenzüberschreitungen werden als solche von den jeweils Betroffenen definiert.
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Grenzüberschreitungen werden mithilfe der Beschwerdestrukturen aufgearbeitet.
Sprache:
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Wir kommunizieren respektvoll und achtsam.
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Wir nennen uns beim gewünschten Namen.
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Wir unterlassen Schmäh- und Kosenamen.
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Wir sprechen unsere Mitmenschen nicht auf ihr Aussehen an und kommentieren nicht Körper oder Äußerlichkeiten anderer. Wir unterlassen anzügliche oder abfällige verbale bzw. non-verbale Kommentare.
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Themen zur mangelnder Hygiene müssen in 1 zu 1 Situationen angesprochen und geklärt werden.
Kleidung:
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Wir kleiden uns nach unserem Geschmack, aber dem Schulalltag entsprechend, das heißt Brust-Bauch-Po bedeckt.
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Sexistische, pornografische, volksverhetzende, rassistische Aufschriften und Symbole sind verboten.
Sport- Schwimmunterricht:
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Übungen und Hilfestellungen werden vorbesprochen. Schüler:innen dürfen entscheiden, ob sie Hilfestellungen in Anspruch nehmen wollen und von wem.
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Sollte eine Berührung nicht abwendbar gewesen sein, muss diese anschließend thematisiert und ggf. entschuldigt werden.
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Schüler:innen und schulisches Personal nutzen in der Regel getrennte Umkleiden.
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Das schulische Personal klopft und wartet auf Antwort, bevor die Umkleiden betreten werden. Das Betreten wird vorher angekündigt.
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Es gibt keine Strafübungen zur Disziplinierung.
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Insbesondere im Sportunterricht sind aufgrund der Bewegungsdynamiken die Grenzen anderer zu beachten.
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Beim Abduschen kann die Schülerin entscheiden, ob sie/er mit Badehose/Badeanzug duscht.
Kursfahrten / Klassenfahrten / Ausflüge:
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Auf Kurs- und Klassenfahrten gelten die schulischen Verhaltensregeln und Verantwortlichkeiten, insbesondere die Wahrnehmung der Schutzfunktion durch Lehrkräfte.
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Vor den Fahrten werden Regeln besprochen und gemeinsame Absprachen getroffen.
6. Prävention
Prävention findet in unserer Schule in vielfältigen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen statt. Im Folgenden werden die Präventionsangebote deshalb nach Personengruppen untergliedert ausgeführt:
Sus: Für die SuS aller Blumberger Schulen wurde ein verbindliches Sozialcurriculum eingeführt. Ergänzend zu den Themen im Unterricht werden hier interne sowie externe Angebote zu den Themen Gewalt, Medien, sexuelle Bildung und Körperbewusstsein angeboten. (Siehe Präventionskonzept)
Familien: Die Themen Medienbildung/Datenschutz sowie sexuelle Prävention werden im Rahmen des Präventionskonzeptes jährlich angeboten. Die Schulsozialarbeit nimmt gerne jederzeit Themen entgegen, zu welchen sich Eltern eine Inputveranstaltung wünschen. Diese kann im Rahmen des 3x jährlichen Elternkaffees oder auch durch einen externen Referenten als Abendveranstaltung angeboten werden. Präventiv werden in diesem Schutzkonzept die Kontaktdaten für mögliche Unterstützung außerhalb der Schule aufgeführt. (siehe Kapitel 9)
Lehrpersonen sowie das (nicht-) pädagogische Fachpersonal: Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und bilden sich regelmäßig weiter, um den sich ändernden Ansprüchen hinsichtlich der Prävention gerecht zu werden. Zwischen den Fachkräften finden regelmäßige Treffen und Austauschrunden statt. Neben Fallbesprechungen ist dabei auch Raum für Psychohygiene.
Zur Prävention in allen drei Personengruppen, wir das Schutzkonzept am ersten Elternabend im Schuljahr verbindlich vorgestellt. Zudem wird mehrmals pro Jahr der Ablauf zum Beschwerdemanagement wiederholt, sodass alle die Möglichkeit haben, diesen zu verinnerlichen.
7. Partizipationsangebote
Unser Ziel ist es, die Kinder dabei zu unterstützen, zu gemeinschaftsfähigen, demokratischen und selbstbestimmten Menschen heranzuwachsen. Deshalb findet Partizipation in unserer Schule auf verschiedenen Ebenen statt. Im Klassenrat werden klasseninterne Themen und Konflikte bearbeitet und diskutiert. Im Schülerrat werden klassenübergreifende Themen eingebracht und besprochen. Zudem werden die Kinder im Sach- und Religionsunterricht sowie über die Schulsozialarbeit über ihre Kinderrechte und Möglichkeiten aufgeklärt. Eltern und Familien können sich an Schulfesten oder auch als BegleiterIn bei Ausflügen einbringen. Außerdem können sie die SuS als Mitglieder des Fördervereins unterstützen.
Sorgen, Wünsche oder sogar einen Verdacht auf grenzüberschreitendes Verhalten können Kinder und Eltern jederzeit an die Schulsozialarbeit, die Schulleitung oder die Leitung der GTS weiterleiten.
8. Beschwerdemanagement
Die Tür der Schulsozialarbeit steht den Kindern immer offen. Hier können Sie Probleme und Konflikte in geschütztem Rahmen mitteilen. Eltern können ihre Beschwerde persönlich, oder auch über die schulinterne Plattform Edupage einreichen. Betreffen Beschwerden den Unterricht bzw. eine Lehrkraft, wird die Schulleitung hinzugezogen bzw. kann die Meldung auch direkt bei dieser erfolgen.
Ob bzw. welche Schritte eingeleitet werden, wird im Einzelfall besprochen. Ggf. wird die Schulleitung hinzugezogen. Beim dringenden Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Schwarzwald – Baar Kreis informiert. Beim Verdacht auf sexuelle Übergriffe, wird die Grauzone für eine IEF Beratung im Voraus hinzugezogen.
Schaubild Beschwerdemanagement:
9. Handlungspläne
Gefährdungen/ übergriffiges Verhalten, welche die Schule tangieren, können in folgenden drei Szenarien auftreten:
Gefährdung außerhalb der Einrichtung §8a SGB VIII:
Ein Kind äußert oder eine Lehrkraft/Betreuungsperson hat den dringenden Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung im familiären Umfeld eines Kindes:
*Merke: Sollte die Gefahr bestehen, dass eine Information an Eltern oder eine weitere Absprache mit dem Kind das kindeswohlgefährdende Verhalten verschlimmern könnte, erfolgt keine Klärung mit bzw. Rückmeldung an die Kindeseltern!
Interne Gefährdungen ausgehend von pädagogischen Fachkräften §47 SGB VIII:
Auch von Fachkräften kann eine Gefahr für die Kinder ausgehen. Meist lässt sich (für das Kind) übergriffiges Verhalten direkt intern klären. Wenn dies jedoch gezielt und mehrfach auftritt und bei der betroffenen Person keine Einsicht bzw. Verhaltensänderung erfolgt, sind weitere Schritte einzuleiten.
* Der/Die TäterIn ist ab Bekanntwerden des Übergriffs bis hin zur finalen Klärung freizustellen.
Gefährdung ausgehend von Kindern und Jugendlichen untereinander:
Ein Kind meldet übergriffiges Verhalten (z.B.: unerlaubtes Berühren) an eine Fachkraft, Schulleitung, Leitung GTS oder Schulsozialarbeit:
10. Kooperationsnetzwerke
Nach dem Bekanntwerden einer möglichen Kindeswohlgefährdung gilt es, Rücksprache mit einer IEF zu halten. Erst wenn diese die Situation als kindeswohlgefährdend einschätzt, sollte eine Meldung beim Jugendamt oder ein Gespräch mit den Personensorgeberechtigten erfolgen. Folgende IEF Personen im Schwarzwald- Baar- Kreis sind zu empfehlen:
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Sexuelle Gewalt: Frau Angela Donno, GrauZone e.V. (Tel.: 0771/4111)
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Kinder 0-6 Jahre, Mädchen: Stefanie Ambacher, Kinder. & Jugendbüro Donaueschingen (Tel.: 0771/857462);
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Jugendliche Ab 16 Jahren: Astrid Gauggel, Schulsozialarbeit Bad Dürrheim (Tel.: 07736/9282614)
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Jugendliche ab 15 Jahren, Trauerpädagogik: Sina Holste, Impuls- Jugendberufshelferin (Tel.: 01759162136)
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Weitere IEF können Sie der Tabelle im Anhang entnehmen
Jugendamt Schwarzwald – Baar - Kreis:
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Kernstadt Blumberg: Jasmin Maier (Tel: 07721/9137726)
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Ortschaften Blumberg: Fabian Zischek (Tel: 07721/9137730)
Nach dem bekannt werden einer Straftat ist die Polizeidienststelle zu informieren:
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Allgemeine Delikte: Polizeiposten Blumberg (Tel.: 07702/41066)
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Sexuelle Übergriffe: Kriminalpolizei Rottweil (Tel.: 0741/477102)
BEKJ Donaueschingen:
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Beratung für Kinder- Jugendliche und Familien mit Beratungsbedarf
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Telefon: 07721/9137950
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Kinder ab 15 Jahren, dürfen Beratung auch ohne das Wissen bzw. Einverständnis ihrer Eltern in Anspruch nehmen.
Schulpsychologische Beratungsstelle Donaueschingen:
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ZSL-Regionalstelle Freiburg
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Irmastr. 7/9
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78166 Donaueschingen
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poststelle.spbs-ds@zsl-rs-fr.kv.bwl.de
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0771/89670-30
Frauen Helfen Frauen SBK e.V. (Frauenhaus). VS-Villingen
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Telefon: 0772154400
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E-Mail: frauenhelfenfrauen-vs@web.de
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Anonyme Notunterkunft und Unterstützung für Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt usw.
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen bezüglich Fragen zum Schutzkonzept sind: Herr Taubenmann (Schulleitung), Frau Löffler (Leitung GTS) sowie Frau Nutz sowie Delwig-Tiesenhausen (Schulsozialarbeit).
Fortbildungsinhalte
Um ein ausreichendes Grundverständnis im gesamten Kollegium zu schaffen und dieses immer auf dem neusten Stand zu halten, können neben fachspezifischen Fortbildungen auch thematische Multiplikatorenschulungen hilfreich sein. Mit deren Hilfe können Kosten eingespart und Wissen gebündelt werden.
Hier auch als PDF-Download.
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